AGB

Geschäftsbedingungen für Anzeigen in den Print- und Online-Produkten des digital publishing report, Nördlingen (nachfolgend: dpr). Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zu.

(Stand: 18.12.2018)

1. Preise: Alle Preise sind freibleibend. Der dpr behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor.

2. Auftrag; Gültigkeit von Preisen; Preisänderungen: „Auftrag” im Sinn der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder eines Advertorials eines Auftraggebers (nachfolgend: „Auftraggeber“) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung bzw. der Vertrag über die öffentliche Zugänglichmachung einer oder mehrerer Anzeigen oder Advertorials in einem Online-Auftritt des dpr entsprechend den angebotenen Formaten, Platzierungen und Zeiträumen sowie der etwaigen Verlinkung einer Anzeige zu der vom Auftraggeber benannten Ziel-Website. Dem Auftrag liegt der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preis zugrunde. Bei nach der Auftragserteilung geänderten Preisen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen in Kraft. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Die Preise sind gültig bei Anlieferung von digitalen Daten.

3. Abruf von Anzeigen: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags-schluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Bei vom dpr nicht zu vertretender Nichterfüllung des Auftrags hat der Auftraggeber, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen gewährtem und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurückzuvergüten.

4. Aufnahme von Anzeigen/Advertorials in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen: Die Aufnahme von Anzeigen, Advertorials und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen in Druckschriften erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige, das Advertorial oder die Fremdbeilage in bestimmten Nummern, Ausgaben oder Plätzen erscheinen soll, und dies von dpr ausdrücklich bestätigt worden ist.

5. Grundsätze der Veröffentlichung: Veröffentlicht (Druckschriften) oder öffentlich zugänglich gemacht (Online-Produkte) werden können grundsätzlich alle Anzeigen oder Advertorials, die im weitesten Sinne Bezug zur Medienbranche haben. Anzeigentexte werden nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Für Rechtsmängel wird keine Haftung übernommen. Der dpr behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn gegen das mit dem Auftrag zu bewerbende Werk ein der Anzeigenabteilung zur Kenntnis gekommener Rechtstitel vorliegt, die Anzeige oder das Advertorial offensichtlich wettbewerbswidrig ist oder deren Inhalt sonst gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den dpr unzumutbar ist. Aufträge können auch zurückgewiesen werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass durch sie die Gefühle eines nicht unerheblichen Teils der Leser verletzt werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der dpr hat das Recht, die Schaltung einer Anzeige oder eines Advertorials in einem Online-Produkt sofort zu unterbrechen, wenn Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die Anzeige, das Advertorial und/oder die hiermit etwaig verlinkte Ziel-Website rechtswidrig sind und/ oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder Dritte Maßnahmen – gleich welcher Art – gegen den dpr ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist. Der Auftraggeber ist über die Unterbrechung der Schaltung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist steht dem dpr ein fristloses Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der Frist die Schaltung einer anderen Anzeige und – sofern die Verlinkung im Anzeigenauftrag ausdrücklich vereinbart war – die Verlinkung mit einer anderen Ziel-Website zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber wird den dpr von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freistellen, die aus der Rechtswidrigkeit der Anzeige, des Advertorials und/oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, sowie ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen. Stellenanzeigen dürfen keine bezifferten Angaben über das Gehalt oder über sonstige bezifferte Zahlungen enthalten. „Überdurchschnittliche“ Gehälter dürfen angeboten werden, nicht „übertarifliche“.

6. Es fällt in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die entsprechenden Rechte an etwaig in dessen Anzeige/Advertorial verwendetem Bild- oder Textmaterial einzuholen und er setzt den dpr in den Stand, die vorgenannten Nutzungen vornehmen zu können. Der Auftraggeber stellt den dpr insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

7. Kennzeichnung von Anzeigen /Advertorials: Anzeigen bzw. Advertorials, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen bzw. bezahlter Inhalt erkennbar sind, werden als solche vom dpr in rechtlich zulässiger Weise deutlich kenntlich gemacht.

8. Lieferung von Inhalten: Für die rechtzeitige Lieferung eines lesbaren Anzeigentextes, einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für die rechtzeitige Lieferung eines Anzeigentextes, Werbebanners und/oder sonstiger vereinbarter Bestandteile der Anzeige ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Lieferung des Auftraggebers hat den im Anzeigenauftrag vereinbarten technischen Spezifikationen zu entsprechen. Die durch Nichteinhaltung der technischen Spezifikationen anfallenden Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber wird etwaige Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach der ersten Schaltung rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Anzeige als genehmigt.

9. Lieferung von Inhalten bei Advertorials; Freistellung: Bei Advertorials liefert der Auftraggeber rechtzeitig die entsprechenden Inhalte (wie etwa Bild- und/oder Textvorlagen), auf denen das Advertorial aufgebaut werden soll. Der Auftraggeber gewährleistet, dass durch die von ihm gelieferten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzt werden und dass er berechtigt ist, über diese Inhalte uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen. Der Auftraggeber stellt den dpr insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

10. Gewährleistung: Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck bzw. öffentlicher Zugänglichmachung der Anzeige oder des Advertorials Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des Advertorials beeinträchtigt wurde. Lässt der dpr eine hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Für Mängel bei der Abrufbarkeit der Anzeige oder des Advertorials aus dem Internet, auf die der dpr keinen Einfluss hat, wie Mängel der Funktionsfähigkeit der Leitungen zu den vom dpr genutzten Servern, Stromausfälle oder Angriffe Dritter auf den genutzten Server, mit dem Ziel, diesen arbeitsunfähig zu machen (z. B. Denial of Service Attacks), hat der dpr nicht einzustehen. Schadensersatzansprüche sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Körperschäden. Der Haftungsausschluss erstreckt sich ferner nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des dpr, des gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der dpr darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Eine Haftung aus Garantieübernahme bleibt unberührt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der dpr berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr bei der Rücksendung des Probeabzugs mitgeteilt werden.

12. Rechnungsstellung: Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung können Zinsen in Höhe von 2 % über LZB-Diskont ohne vorherige nochmalige Inverzugsetzung berechnet werden. Die Aufnahme weiterer Anzeigen oder Advertorials kann von der Bezahlung fällig gewordener Rechnungen und von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. Letzteres gilt auch für Auftraggeber, mit denen der dpr nicht im laufenden Geschäftsverkehr steht. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der dpr berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Anzeigengestaltungsaufträge: Bei Anzeigengestaltungsaufträgen tritt der dpr lediglich als Mittler zwischen dem Auftraggeber und der einzuschaltenden Litho-Anstalt auf.

14. Kosten bei notwendiger Bearbeitung von Druckdaten: Anfallende Kosten für die notwendig gewordene Bearbeitung von Druckdaten (z. B. Korrekturarbeiten, Umwandlung nichtdigitaler Daten oder bei fehlerhaften Daten) hat der Auftraggeber zu bezahlen. Gelieferte Datenträger werden nur auf Wunsch und mit Berechnung des Aufwands und der Portokosten zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

15. Höhere Gewalt: Im Falle höherer Gewalt kann der dpr vom Vertrag zurücktreten. Die vom dpr bis dahin gemachten Aufwendungen sind ihr in voller Höhe zu erstatten.

16. Stornierungen: Stornierungen von Anzeigenschaltungen können nur bis zum jeweiligen Anzeigenschluss angenommen werden. Stornierungen von Vorzugsplatzierungen können nur bis zu 14 Tage vor Anzeigenschluss angenommen werden. Bei einer nach dem jeweiligen Anzeigenschluss beim dpr eingehenden Stornierung bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Anzeigenentgelts sowie anderer etwaiger Entgelte oder Kosten in voller Höhe bestehen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Stornierungen von Advertorials sind möglich, sofern die Stornierung spätestens 14 Tage vor Redaktionsschluss bei der Anzeigenabteilung eingeht.

17. Erfüllungsort; Gerichtsstand: Erfüllungsort ist Nördlingen, Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, Nördlingen.

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