Webinar

GPSR – Neue Pflichten zur Produktsicherheit – Teil 2: Bücher

Am 28. Februar 2025 13:00 Uhr
Am 13. Dezember 2024 trat die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) in Kraft und begründet seitdem neben bisherigen auch neue Pflichten für jeden Anbieter von Produkten. Es sind zwar noch nicht alle Fragen geklärt, allerdings gibt es erste Erkenntnisse, wie die Praxis mit der GPSR umgeht. Im Nachgang zum ersten Webinar über die allgemeinen Pflichten nach der GPSR wird nun konkret auf die Verordnung bezüglich des Buchvertriebs eingegangen.

Am 13. Dezember 2024 trat die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) in Kraft und begründet seitdem neben bisherigen auch neue Pflichten für jeden Anbieter von Produkten. Es sind zwar noch nicht alle Fragen geklärt, allerdings gibt es erste Erkenntnisse, wie die Praxis mit der GPSR umgeht. Im Nachgang zum ersten Webinar über die allgemeinen Pflichten nach der GPSR wird nun konkret auf die Verordnung bezüglich des Buchvertriebs eingegangen.

Im Rahmen des Webinars geben wir einen kurzen Überblick über die Pflichten nach der GPSR und wenden diese ausgewählt auf das Buchverlagsgeschäft an. Hierbei erläutern wir insbesondere die Notwendigkeiten bei der Risikoanalyse und der Einholung von Konformitätserklärungen von den Zulieferern. Zudem geben wir einen kurzen Ausblick auf die Spielzeugrichtlinie.

Das erwartet Sie im Webinar:

  • Allgemeines zur GPSR
    • Anwendungsbereich
    • Pflichten
  • Risikoanalyse beim Buchvertrieb
    • Risiken bei Büchern
    • Kriterien für die Bewertung
    • Behandlung der Gefahren
    • Aufnahme in technische Unterlagen
    • Beifügung von Sicherheitsinformationen
  • Konformitätserklärung
    • Durch Hersteller
    • Durch Druckerei
    • Welche Informationen sollten eingeholt werden?
    • Formulierung der Konformitätserklärung
  • Spielzeugrichtlinie – Relevanz für Buchverlage
  • Fragerunde

Zielgruppe

Teamleitung, Abteilungsleitung, Geschäftsführung, E-Commerce, Business development, Vertrieb in Verlagen

Termin

Freitag 28.02.2025, 13 – 14 Uhr

Keine Zeit? Kein Problem: alle angemeldeten Teilnehmer:innen erhalten im Nachgang die Aufzeichnung!

Referent

Marco Erler ist auf alle Arten von Urheber- und Medienrecht spezialisiert und begann seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahr 2002. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und arbeitet seit 2009 für Lausen Rechtsanwälte. Er vertritt Labels, Verlage, Aggregatoren, Filmproduktionsfirmen, Buchverlage und andere Unternehmen aus der Medienbranche sowie Unternehmen aus der Werbebranche und Pharma- sowie Stahlindustrie .

Fragen + Antworten (kostenpflichtige Events)
Das Ticket gilt immer für den Besteller/Bestellerin bzw. die als Teilnehmer/in hinterlegte Person. Ist einmal eine Teilnahme nicht möglich, gelten entweder die Stornierungsregeln (s.o.), oder Sie können eine andere Person anmelden, hierzu schicken Sie uns kurz eine E-Mail (info@digital-publishing-report.de). Grundsätzlich sind die Tickets personalisiert und nicht beliebig übertragbar. Möchten Sie mit mehreren Personen an einem Webinar teilnehmen, können Sie unsere günstigen Gruppentickets erwerben. Eine missbräuchliche Nutzung der Tickets wie Weitergabe ohne Absprache mit uns oder Nutzung eines Einzeltickets in Gruppen ist ausdrücklich untersagt.

Sie haben über das Pretix-Payment die Möglichkeit, auf Rechnung zu bestellen. Dabei erfolgt die Bezahlung per Banküberweisung.

Bei Zahlungsmethode „Banküberweisung“ bitte beachten: Nach Abschluss der Bestellung bitten wir Sie, das Geld unter Verwendung des persönlichen Verwendungszwecks auf unser Bankkonto zu überweisen. Sie müssen nicht vor dem Event überwiesen haben um daran teilnehmen zu können.

Ein Webinar ist ein Seminar, das über das Internet gehalten wird. Die Teilnehmer erhalten einen Link zu einer Webseite, die den Zugang zum Webinar verschafft. Dort werden Folien präsentiert, außerdem können die Teilnehmer miteinander diskutieren. Das Tonsignal können sich die Teilnehmer über das Telefon oder ein Headset (Kopfhörer mit Mikrofon) übermitteln lassen. Im Anschluss an das Webinar erhalten die Teilnehmer einen Link zur Videoaufzeichnung des Webinars. Um am Webinar teilzunehmen zu können, benötigen Sie nur einen internetfähigen Computer und ein Telefon oder Headset.

Grundsätzlich nicht, bei längeren digitalen Events können Sie z.B. jederzeit das Event verlassen und später wieder dazu stoßen. Sollten Sie insgesamt an dem Termin verhindert sein, können Sie im Nachgang die Aufzeichnung anschauen.

Bei Stornierungen bis 5 Tage vor der Veranstaltung werden 50% und danach 100% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit genannt und die Buchung des Webinars auf diesen umgestellt werden.

Die Buchung erfolgt über ein Pretix-Formular. Sie haben über das Payment die Möglichkeit, auf Rechnung zu bestellen. Frühbucher erhalten je nach Event bis 4 Wochen vor dem Webinar einen 30%-Rabatt (bitte „Frühbucher-Ticket“ wählen). Wenn Sie mit mehr als einer Person teilnehmen möchten, sind alle Tickets um 20% rabattiert (bitte „Gruppenrabatt“ wählen). Sind Sie dpr-academy-Flatrate-Kunde, wählen Sie dies bitte bei der Bestellung, dann erfolgt die Buchung ohne Aufpreis.

Ja. Sollten Sie insgesamt an dem Termin verhindert sein, können Sie im Nachgang die Aufzeichnung anschauen.

Statt einzelne Webinare zu buchen, wählen immer mehr Firmen die dpr-academy-Flatrate, ein „Fortbildung-auf-den-Punkt-Angebot“ für Unternehmen und deren Mitarbeiter. Die Flatrate beinhaltet den unbegrenzten Zugriff aller Verlags-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen auf die Live-Webinare und nach Wunsch auch auf die Zugriff auf die Mediathek. Dort sind über 100 Webinarvideos aus den Bereichen Marketing, Strategie, Technologie, eRecht und HR vorgehalten. Das Angebot kann zur gezielten Fortbildung, zum Onboarding usw. eingesetzt werden. Hier weitere Infos.

Gerne biete wir Ihrem Unternehmen auch maßgeschneiderte Webinar-Lösungen an, beispielsweise in Form von exklusiven Digitalseminaren für Ihre Kolleg:innen. Schicken Sie uns einfach eine Mail.
Ja. Bei einer Reverse Charge-Rechnung stellen wir keine Umsatzsteuer in Rechnung, die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über. Beachten Sie bitte: Die Umsatzsteuer wird erst am Ende der Bestellung abgezogen.

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