Webinar

GPSR: Neue Pflichten zur Produktsicherheit – kompakt

Am 16. Dezember 2024 13:00 Uhr
Am 13. Dezember 2024 tritt die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) in Kraft und begründet damit neben bisherigen auch neue Pflichten für jeden Anbieter von Produkten. Welche Pflichten sind das und was kommt auf die Hersteller zu?
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Im Derzember 2024 tritt die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) in Kraft und begründet damit neben bisherigen auch neue Pflichten für jeden Anbieter von Produkten. Welche Pflichten sind das und was kommt auf die Hersteller zu?

Im Rahmen des Webinars geben wir einen Überblick über die Pflichten nach der GPSR und erläutern hieraus resultierende Maßnahmen wie beispielhaft die Risikoanalyse, die Erstellung technischer Unterlagen, die zwingend auf dem Produkt anzubringenden Informationen und die Notwendigkeit der Erstellung und Beifügung von Sicherheitsinformationen.

Das erwartet Sie im Webinar:

  • Anwendungsbereich
    • Definition Produkt
    • Abgrenzung zu anderen Vorschriften wie die Spielzeug-Richtlinie
  • Pflichten nach der GPSR
    • Risikoanalyse
    • Erstellung technischer Unterlagen
    • Anforderungen im Fall der Serienproduktion
    • Anbringung einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer
    • Anbringung eines Namens, Postanschrift, elektronische Adresse etc.
    • Beifügung klarer Anweisungen und Sicherheitsinformationen
    • Maßnahmen bei Sicherheitsgefahren
    • Pflichten im Fernabsatz
    • Besondere Pflichten von Online-Marktplätzen
  • Sanktionen
  • Fragerunde

Zielgruppe

Teamleitung, Abteilungsleitung, Geschäftsführung, E-Commerce, Business development, Vertrieb in Verlagen

Termin

Montag, 16.12.2024, 13 – 14 Uhr

Keine Zeit? Kein Problem: alle angemeldeten Teilnehmer:innen erhalten im Nachgang die Aufzeichnung!

Referent

Marco Erler ist auf alle Arten von Urheber- und Medienrecht spezialisiert und begann seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahr 2002. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und arbeitet seit 2009 für Lausen Rechtsanwälte. Er vertritt Labels, Verlage, Aggregatoren, Filmproduktionsfirmen, Buchverlage und andere Unternehmen aus der Medienbranche sowie Unternehmen aus der Werbebranche und Pharma- sowie Stahlindustrie .

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