Webinar

KI und Medien: Rechtliche Weichenstellungen für die digitale Zukunft

Am 29. Juni 2023 10:00 Uhr
KI-Tools eröffnen der Medienbranche tolle Möglichkeiten bei der Erstellung und Vermarktung von Inhalten. In diesem Webinar beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Aspekten, die es beim Einsatz von KI-Tools zu beachten gilt und erarbeiten gemeinsam den Anpassungsbedarf für Verträge sowie Leitlinien für den Einsatz von KI.
Aufzeichnung

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KI ist kein kurzfristiger Trend, sondern wird die Medienbranche dauerhaft begleiten und beeinflussen. Wichtig ist es daher, die rechtlichen Implikationen früh zu verstehen und in die Schaffensprozesse und vertraglichen Grundlagen einzubinden. Wir schaffen an konkreten Use Cases das rechtliche Verständnis für das Phänomen KI und arbeiten in diesem Webinar den konkreten Handlungsbedarf heraus.

Das erwartet Sie im Webinar

  • Wie können sich Rechteinhaber gegen die Nutzung ihrer Inhalte für KI-Training zur Wehr setzen?
  • Wem gehörten die mittels KI erstellten Inhalte?
  • Was gilt es bei der Nutzung von mittels KI erstellten Inhalten zu beachten?
  • Kennzeichnungspflichten
  • KI & Lizenzverträge – welche Anpassungen sind erforderlich?
  • Was gilt für Deep-Fakes?
  • Welchen regulatorischen Rahmen gibt es für KI?
  • Fragerunde

Zielgruppe

Lizenzmanager:innen, Mitarbeiter:innen Rechtsabteilung, Journalist:innen, Redakteur:innen, Geschäftsführung

Termin

Donnerstag, 29.06.2023, 10.00 – 12.30 Uhr

Referentin

Dr. Kerstin Bäcker ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und seit 2004 Partnerin der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte. Zukunftsthemen und innovative Produkte sind die Spielwiese von Dr. Kerstin Bäcker. Seit Jahren beschäftigt sie sich mit der Adaptation des urheberrechtlichen Rahmens an neue technische Entwicklungen und damit im Zusammenhang stehender Business Cases: Angefangen von der Verantwortlichkeit von Plattformen und Social Media für Nutzerinhalte (YouTube, Cyberlocker, etc.) bis hin zur Künstlichen Intelligenz, dem Metaverse und NFTs. Zu ihren Mandanten zählen auch klassische Bildungsunternehmen, Verlage, Kulturinstitutionen sowie Musik-, Audio- und Filmproduktionsunternehmen.

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